Berufseinstiegsbegleitung
Seit dem 01.02.2009 findet an der 5. Staatlichen Regelschule "Geschwister Scholl" das Modellprojekt BERUFSEINSTIEGSBEGLEITUNG statt. Dies ist ein neu konzipiertes Produkt der Agentur für Arbeit, welche eine individuelle Förderung des Jugendlichen erreichen möchte. Der Teilnehmer erhält durch die Berufseinstiegsbegleitung Unterstützung bei dem Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Ausbildung.
Förderungsfähig sind Jugendliche, die voraussichtlich den Schulabschluss nicht erreichen werden, einen Migrationshintergrund oder soziale Schwierigkeiten haben. Die Unterstützung durch die Berufseinstiegsbegleitung erfolgt ab der Vorabgangsklasse und endet bei Eintritt in eine Ausbildung ein halbes Jahr nach der Beendigung der Schule. Falls der Jugendliche nicht in die Ausbildung vermittelt wird, kann die Betreuung auf bis zu 24 Monate nach dem Verlassen der Schule ausgedehnt werden.
Ein Berufseinstiegsbegleiter betreut im Schnitt 20 Jugendliche individuell und arbeitet eng mit dem Berufsberater der Agentur für Arbeit zusammen. Die Maßnahme kann bei Minderjährigen nur mit einer Einverständniserklärung der Eltern stattfinden. Diese kann jederzeit bei der Berufseinstiegsbegleitung der Schule angefordert werden. Die genauen Aufgaben und Bestimmungen der Berufseinstiegsbegleitung sind im § 421s Sozialgesetzbuch III nachzulesen.